AGB

§ 1 Allgemeines

Die Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen ak tronic Software & Services GmbH, im weiteren Text als ak tronic bezeichnet, und allen Kunden. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Unternehmer. Unternehmer in diesem Sinne sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Kunden.

 

§ 2 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes aufzufassen. Sofern nicht unsere schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt, gelten Aufträge nur dann als angenommen, wenn sie unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingerecht ausgeführt werden. In diesem Fall gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.

 

§ 3 Fristen und Verzug

Von uns angegebene Termine für die Ausführung unserer Lieferungen sind unverbindlich, es sei denn, wir hätten diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. Kommt der Kunde mit der Abnahme unserer Lieferungen in Verzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Im Fall des Verzuges mit der Abnahme oder der Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der zu liefernden Waren auf den Kunden über. Bei Arbeitskämpfen, Unruhen, Fällen der höheren Gewalt oder sonstigen Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern sich vereinbarte Fristen – auch im Rahmen eines Verzuges – um die Dauer der Störung, soweit diese nachweislich auf die Erbringung unserer Lieferungen von Einfluss ist. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Vorlieferanten eintreten. Dauert die Störung länger als [vier Wochen], nachdem die ursprünglich vereinbarte Frist abgelaufen ist, kann der Kunde die Rechte aus §§ 323 BGB, 376 HGB ausüben. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit

 

+       der zugrunde liegende Auftrag ein Fixgeschäft im Sinne von §§ 376

          HGB, 361 BGB ist;

+       als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges der Kunde

          berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren

          Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist;

+       der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder

          grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht;

+       der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung

          einer wesentlichen Vertragspflicht beruht.

 

Sofern der Verzug mit einer Lieferung nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Das Recht des Kunden zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten   angemessenen Nachfrist bleibt unberührt. Werden uns nach Vertragsschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, sind wir berechtigt, die uns obliegende Leistung zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Wird die Stellung einer Sicherheit verweigert, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erfolgte Teillieferung sind unabhängig von einem Rücktritt sofort zur Zahlung fällig.

 

§ 4 Versand und Gefahrübergang

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „frei Frachtführer“ ab Auslieferungslager vereinbart. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. zwischen der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe bzw. Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder dem sonst zur Ausgführung der Versendung bestimmten Unternehmen auf den Kunden über. Versandweg und -mittel sind unserer Wahl überlassen, ohne uns zu verpflichten. Porto und Verpackung werden, soweit nicht anders vereinbart, gesondert berechnet. Rückstände werden grundsätzlich portofrei   versandt. Die Bestimmungen des § 447 BGB finden auch dann Anwendung, wenn die Versendung mit unseren Transportmitteln oder von einem anderen Ort als dem Erfüllungsort aus erfolgt oder wenn wir die Frachtkosten tragen. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Lieferbereitschaft dem Versand gleich. Der Kunde ist gehalten, Teillieferungen anzunehmen, soweit dies zumutbar ist. Der Kunde ist zur Rückgabe (Retoure) von Waren nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung mit uns berechtigt, Voraussetzung für die Rückgabe ist in jedem Fall die Zuteilung einer RMA-Nummer. Wird darüber hinaus Ware zurückgegeben, so gilt die bloße Rücknahme nicht als Anerkennung einer Gutschrift, auch wenn der Warenempfang quittiert wird. Versand, Porto und Verpackung und die Gefahr der Rücksendung trägt in allen Fällen der Rückgabe der Kunde.

 

§ 5 Preise und Zahlung

Von uns angegebene Preise gelten – wenn nicht anders vereinbart – ab Auslieferungslager in Euro zuzüglich der am Tag der Rechnungstellung maßgeblichen gesetzlichen Umsatzsteuer; diese wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Tritt zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren, insbesondere für Löhne, Material oder Fracht ein, kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang angepasst werden. Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, zahlbar sofort nach Erhalt, spätestens innerhalb zehn Tagen nach Datum der Rechnung mit 2 % Skonto oder in 30 Tagen ohne Abzug. Bei erstmaliger Lieferung an einen Kunden sowie im Fall des Zahlungsverzuges bezüglich früherer Lieferungen sind wir berechtigt, für unseren Zahlungsanspruch Vorkasse oder Sicherheit zu verlangen. Mit Ablauf von 30 Tagen nach Datum der Rechnung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne des Diskontsatzüberleitungsgesetzes p. a. zu fordern; die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unberührt. Unabhängig von einer Fristüberschreitung kommt der Kunde in Verzug, wenn er auf eine Mahnung oder nach Ablauf eines kalendermäßig vereinbarten Termins nicht zahlt. Weitergehende Rechte nach den gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Erfolgt die Zahlung in Wechseln, Schecks oder anderen Anweisungspapieren, so fallen die Kosten für Diskontierung und Einziehung dem Kunden zur Last. Wechsel werden nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit und nur zahlungshalber angenommen.

 

 

§ 6 Gewährleistung

Mängelrügen müssen innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Warenlieferung bzw. – bei verborgenen Mängeln  – nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Bei berechtigter Mängelrüge nehmen wir mangelhafte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle Ersatz; statt dessen sind wir berechtigt, nachzubessern oder eine Gutschrift zu erteilen. Schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Für den Inhalt von Softwareprogrammen übernehmen wir keinerlei Gewähr. Der Kunde hat uns unverzüglich Gelegenheit zu geben, uns von dem Mangel zu überzeugen, insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware zur Verfügung zu stellen. Rügen bei fehlerhafter oder falscher Rechnungsstellung müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang schriftlich und unter Angabe von Gründen angezeigt werden. Ansonsten gilt die Rechnung in der erteilten Form als richtig.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt unserer Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Besteht zwischen uns und dem Kunden ein Kontokorrentverhältnis, bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auf den anerkannten Saldo. Wird mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden für uns eine wechselmäßige Haftung begründet, so erlischt unser Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogenen. Bei schuldhafter Verletzung wichtiger Vertragspflichten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen, gegebenenfalls den Betrieb des Kunden zu betreten und die Ware wegzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Ware durch uns liegt ein Rücktritt nur dann, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Bei Pfändungen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich, bei Gefahr im Verzuge auch auf andere geeignete Weise zu benachrichtigen. Bei der Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt ebenso auf diese Fertigware und ändert unter Ausschluss des § 950 BGB unsere Eigentümerposition nicht, jedoch ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht uns ein anteiliges Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes (Fakturaendbetrag einschließlich Umsatzsteuer) der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Besteht zwischen dem Kunden und dem Abnehmer ein Kontokorrentverhältnis, bezieht sich die Abtretung auch auf den anerkannten Saldo sowie im Fall der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen „kausalen“ Saldo. Der Kunde ist jederzeit widerruflich zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Im Fall des Zahlungsverzuges, Zahlungseinstellung oder Antrag auf Insolvenzeröffnung können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und den Schuldnern die Abtretung anzeigt. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

§ 8 Warenträger

Die zur ausschließlichen Verkaufspräsentation der Ware von ak tronic gelieferten Warenträger gehen in das Eigentum des Kunden über.

 

§ 9 Haftungsbeschränkung

Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Paragraphen getroffenen Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Pflichten oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit; in diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf Ersatz vorhersehbarer, typischerweise eintretender Schäden. Diese Ansprüche verjähren – mit Ausnahme desjenigen aus unerlaubter Handlung – in sechs Monaten von dem Gefahrübergang an. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermögens sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen berührt.

 

§ 10 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten

Wir nehmen den Schutz von personenbezogenen Daten sehr ernst. Die Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und weiterer relevanter Datenschutzregelungen sind für uns eine Selbstverständlichkeit.

 

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden ist Ibbenbüren. Für die gesamte Geschäftsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980. Die Rechte des Kunden aus den mit uns geschlossenen Verträgen sind nicht          übertragbar.

Soweit einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sind, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren Regelungsgehalt und der unwirksamen und dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommt.